AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geltungsbereich:

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

Angebot und Vertragsabschluss:

Sofern eine Bestellung als Angebot anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 

Preise:

Mangels ausdrücklicher Fixpreisvereinbarung gelten alle Preise vorbehaltlich der Erhöhung der Erzeugungskosten der verkauften Ware bis zum Tage der Lieferung; gegebenenfalls wird ein entsprechender Zuschlag in Rechnung gestellt. Die Preise gelten nur für die vereinbarten Abnahmemengen; bei Minderabnahmen werden entsprechende Preiszuschläge verrechnet.

 

Versand:

Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und zwar unabhängig von der vereinbarten Preisstellung. In allen Fällen, in welchen bei der Preisstellung keine bestimmten Weisungen für den Versand gegeben sind, wird derselbe nach unserem besten Ermessen und unter Einschluss der Transportversicherung auf Kosten des Kunden durch uns veranlasst.

 

Verpackung:

Preise verstehen sich einschließlich gewöhnlicher Inlandsverpackung.

 

Liefertermine:

Eine Verantwortlichkeit für Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nicht übernommen. Eine Über- oder Unterschreitung der Liefertermine bis zu vier Wochen gilt jedenfalls noch als rechtzeitig.

Betriebseinschränkungen, Betriebsstörungen, wozu auch Rohstoffmangel sowie behördliche, den Betrieb, Betriebsstoffe oder Fabrikationsmaterialien betreffende Maßnahmen aller Art zu rechnen sind, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen und die Lieferungstermine entsprechend hinauszuschieben, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche abzuleiten befugt ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die von dem Verkäufer gekauften, zur Ausführung des Vertrages bestimmten Rohstoffe nicht oder nicht rechtzeitig oder in nicht verarbeitungsfähigem Zustand geliefert werden.

 

Gewährleistung und Mangelrüge:

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, wobei Mängel müssen binnen einer Woche nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftliche gerügt werden. Muster stellen nur einen ungefähren Zustand der zu liefernden Ware dar; handelsübliche Abweichungen in Quantität oder Qualität der gelieferten Ware stellen keinen Gewährleistungsmangel dar. Weiters sind Mangelansprüche bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, ausgeschlossen. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Alle durch die Mängelbehebung entstehenden Frachtspesen und allfällige Reisespesen unseres Personals gehen zu Lasten des Käufers. Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen die Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, sofern das Gesetz nicht längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner der vorstehende Absatz entsprechend.

 

Verzugszinsen:

Bei Zielüberschreitungen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte, Verzugszinsen in Hohe von 6 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank und Spesen vom Zielablauf bis zur Gutschrift der Zahlung berechnet.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung unser ausschließliches Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den Erlös aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren und es ist dieser Erlös ohne Vermengung mit anderen Zahlungsmitteln gesondert zu verwahren. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. An den nach Be- oder Verarbeitung entstandenen Waren kommt das Eigentumsrecht bis zu Bezahlung unserer offenen Forderungen ebenfalls uns zu.

Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Darüber hinaus gilt der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus allen Rechtsgeschäften mit dem Käufer.

Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zahlungshalber an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

Schadenersatz:

Unbeschadet der Verpflichtung zum Ersatz von Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, ist jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf unserer Seite vorliegen. Unsere Haftung ist in jedem Falle auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen beschränkt. Vorbehaltlich einer zwingenden Haftung nach dem PHG trifft uns daher für Schäden an Gütern, die nicht Gegenstand der Lieferung sind, sowie für wie immer geartete Folgeschäden keine Schadenersatzpflicht.

 

Aufrechnungsverbot:

Etwaige Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Ebenso ist eine Aufrechnung fälliger Zahlungsverpflichtungen mit Gegenforderungen ausgeschlossen. Retoursendungen bedürfen des Einverständnisses des Verkäufers. Für Kosten die durch Schäden auf Grund unsachgemäßer Verpackung beim Rücktransport entstehen, wird der Käufer belastet.

 

Inkasso:

Zum Inkasso in unserem Namen ist niemand ohne besondere Inkassovollmacht berechtigt.

 

Wechsel und Scheck:

Diese werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Bei Wechseln hat der Akzeptant die uns entstanden Diskont-, Bank- und Stempelspesen zu bezahlen. Die Rechnungen gelten erst dann als beglichen, wenn gegebene Wechsel und Schecks voll bezahlt sind. Werden fällige Forderungen nicht termingemäß bezahlt, stellt der Käufer die Zahlung ein, wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder werden Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn betrieben, so werden alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf die eingeräumten Zahlungsziele sofort fällig.

 

Erfüllungsort:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mödling, Österreich.

Gerichtsstand für alle Klagen, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist das sachlich zuständige Gericht Wiener Neustadt, Österreich. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen. Der Auftrag, sowie sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Schriftlichkeit:

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Darlegungen unserer Angestellten oder unserer Vertreter hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit der gelieferten Waren sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.